Deutsche Stiftung Frauen- und Geschlechterforschung

German Foundation for Gender Studies

Jede  Spende   hilft

Diese Stiftung ist eine private Initiative, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Beiträge der Frauen zur Geschichte der Menschheit sichtbar zu machen und Projekte zu fördern, die sich entsprechenden Themen widmen. Sie konnte seit ihrer Gründung im Dezember 1996 und mit der Aufnahme der Arbeit im Juli 1997 als erste Stiftung dieser Art einige wichtige Projekte auf diesem Gebiet anregen, finanzieren oder mitfinanzieren. (Siehe: “Geförderte Projekte)

Die Stiftung selbst finanziert sich zum einen von den Zinsen aus dem Stiftungsvermögen. In einer Stiftung erschöpft sich das Kapital nie, da sie nur mit den Zinsen arbeitet. Das geschieht durch eine verantwortungsbewußte Kapitalanlage, denn das Stiftungsvermögen wird nicht angetastet. Sie benötigt daher auch Spenden, da sie nur über begrenzte Mittel, d. h. nur über die Zinserträge, verfügt. Damit sich die Stiftung vergrößern kann, würden wir uns über Spenden und Zustiftungen freuen.

Denn es gibt Hunderte von wissenschaftlichen und empirischen Projekten, Publikationen, Dokumentationen, Veranstaltungen und andere Arbeiten zum Thema Frauenleben und “gender”, die wegen mangelnder öffentlicher und privater Finanzen nicht realisiert werden können. Häufig fehlen nur kleine Beträge von wenigen tausend Mark, um wichtige Beiträge zur Frauen- und Geschlechterforschung verfügbar und Veranstaltungen zur Frauen- und Geschlechterforschung einem großen Kreis von InteressentInnen zugänglich zu machen. Sie können uns helfen, dies zu ermöglichen.

Sie können uns mit einer

einmaligen Spende,

 (auch für ein bestimmtes Projekt)

oder mit einer

jährlichen Spende

Spendenkonto:

Dresdner Bank AG., Frankfurt/M.,

Konto Nr. 94 109 1000,

BLZ 500 800 00

SWIFT-BIC.:DRES DE FF

IBAN DE50 5008 0000 0941 0910 00

sehr helfen, weitere wichtige Arbeiten auf diesem Gebiet zu realisieren. Die Stiftung ist gemeinnützig, Ihre Spende ist deshalb steuerlich abzugsfähig.

Durch eine Zustiftung zum Beispiel in Form einer Schenkung oder testamentarischen Verfügung könnte das Kapital der Stiftung weiter erhöht und damit unmittelbar die Ziele der Stiftung gefördert werden. Mit dem neuen Stiftungsrecht , das ab dem 01. 01. 2000 gültig ist, wurden für Mäzene und Zustifter zusätzliche steuerliche Anreize geschaffen, sich persönlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu engagieren.

Wenn Sie hierzu Fragen haben oder Rat benötigen, wir helfen Ihnen gern.

Vielen Dank.